Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutzzur Restschuldbefreiung
Zeit:
Mittwoch, 30. September 2020
,
11.00 Uhr
Ort:
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
BT-Drucksache 19/21981
Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Katharina Dröge, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz)
BT-Drucksache 19/18681
Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen/restschuldbefreiung-792624
Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Zahl der Zuschauerplätze auf der Tribüne sehr stark reduziert ist. Eine Akkreditierung garantiert daher nicht, dass alle Journalisten Plätze auf der Zuschauertribüne bekommen.
Aus diesem Grund verweist der Ausschuss auf das Wortprotokoll dieser Anhörung, das auf dem Internetauftritt des Ausschusses veröffentlicht werden wird. Sollten Sie gleichwohl eine persönliche Teilnahme an der öffentlichen Anhörung wünschen, informieren Sie sich bitte über das Anmeldeverfahren unter www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen.