Öffentliche Bewertung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß §10 Abs. 2 PKGrG vom 27. Mai 2020
„Das Parlamentarische Kontrollgremium befasst sich seit Ende 2018 mit dem Thema “Erkenntnisse und Maßnahmen von BAMAD, BfV und BND zur Aufklärung möglicher rechtsextremistischer Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr„ und hatte hierzu seinen Ständigen Bevollmächtigten mit einer Untersuchung und der Erarbeitung eines Berichts beauftragt.
In diesem Kontext hat das PKGr seinen Ständigen Bevollmächtigten nunmehr beauftragt, der Frage nachzugehen, wie der MAD und das BfV über Waffen-, Munitions- und Sprengstoffverluste der Bundeswehr und der Sicherheitsbehörden des Bundes in den letzten zehn Jahren informiert wurden und welche Erkenntnisse MAD und BfV über den Verbleib dieser Waffen, Munition und Sprengstoffe, insbesondere in extremistischen Strukturen, haben.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums verweisen im Übrigen auf §10 Abs. 1 PKGrG.“