Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, fordert eine Steuerfinanzierung der neuen Betriebsrenten-Freibeträge
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 16.Dezember 2019)
– bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung –
Der rentenpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Markus Kurth, lobt die vom Bundestag beschlossenen Freibeträge für Krankenversicherungsbeiträge bei Betriebsrenten zwar als richtigen Ansatz. Solche Freibeträge seien natürlich gerade für kleine Betriebsrenten attraktiv und ein „erheblicher Anreiz“. Aber „ob es gerecht ist, die Kosten der Reform den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufzubürden, ist schon fraglich. Denn es bedeutet, dass auch jene, die keine Betriebsrentenansprüche haben, mit ihren Krankenversicherungsbeiträgen die Freibeträge der Betriebsrentner bezahlen“, sagte Kurth. Man wisse ja, so der Sozialexperte weiter, dass überwiegend Geringverdiener und überwiegend Frauen keine Betriebsrentenzusagen hätten. „Deshalb ist es nicht in Ordnung, dass nun die Erzieherin ohne Betriebsrente mit ihren Beiträgen die Betriebsrente einer gut verdienenden Angestellten bezahlt“, kritisierte der Grüne und forderte stattdessen eine Finanzierung der Reform aus Steuermitteln.
Außerdem sei es wichtig, die Verbreitung von Betriebsrenten generell zu stärken, da nur 60 Prozent der Beschäftigten über eine Betriebsrente vorsorgen, erläuterte er. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz habe die Erwartungen bisher nicht erfüllt. Deshalb schlage seine Fraktion zum einen eine Pflicht für Arbeitgeber vor, den Beschäftigten ein Betriebsrentenmodell anzubieten. „Zweitens möchten wir einen öffentlich-rechtlichen Fonds einrichten – einen Bürgerfonds, der unbürokratisch genutzt werden kann und nicht gewinnorientiert arbeitet. Dieser soll es vor allem ermöglichen, bei einem Wechsel von einem Arbeitgeber zum anderen seinen Sparbeitrag einfach mitzunehmen, ohne erneut eine Provision für einen neuen Vertrag zahlen zu müssen.“ Das Hauptinstrument aber, das dürfe nicht vergessen werden, ist und bleibt die gesetzliche Rentenversicherung. „Die Betriebsrente ist immer eine ergänzende Vorsorge und hat für Unternehmen auch die Funktion, als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Mit ihr allein kann man das Problem der Altersarmut nicht lösen“, betonte Kurth.
Das Interview im Wortlaut:
Herr Kurth, jahrelang haben Betriebsrentner dagegen protestiert, dass sie seit 2004 auf ihre Betriebsrente nicht mehr den halben, sondern den vollen Kranken – und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen. Können Sie diese Kritik verstehen?
Ich kann die Kritik bei denjenigen verstehen, die als betriebliche Altersvorsorge eine Direktversicherung abgeschlossen haben und diese aus vollständig verbeitragtem Einkommen selbst bezahlt haben. Auch bei denen, die ihre Verträge vor 2004 abgeschlossen haben. Da haben wir damals tatsächlich den Vertrauensschutz, den diese Gruppe hätte genießen müssen, missachtet. Das muss man im Nachhinein klar feststellen. Insofern wäre die passendere Lösung gewesen, dass Betroffene mit Altverträgen auf Antrag hin von den Beiträgen freigestellt worden wären.
Wegen der Rückwirkung des Gesetzes auch für Altverträge verlangen Betroffene eine Entschädigung für ihre Verluste. Halten Sie das für gerechtfertigt?
Ich kann das zwar in gewisser Weise verstehen, aber diese Forderungen würden sich auf einen Milliardenbetrag belaufen, der finanziell einfach nicht darstellbar ist. Außerdem wurde die kritisierte Regelung ja juristisch für in Ordnung befunden. Der Preis für diese Rückforderungen kann nicht sein, im Gegenzug die Leistungsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherung zu beschneiden. Denn in unserer alternden Gesellschaft sind wir auf diese funktionierenden Systeme angewiesen.
Sollen Betriebsrenten generell von Beiträgen befreit werden?
Ich würde nicht, wie andere Fraktionen, vollmundig etwas versprechen, was absehbar nicht zu halten ist.
Halten Sie die jetzt gefundene Regelung mit dem Freibetrag für gerecht?
Der Freibetrag ist natürlich besonders für kleine Betriebsrenten attraktiv und ein erheblicher Anreiz für eine Betriebsrente. Insofern kann man das auch rechtfertigen. Aber ob es gerecht ist, die Kosten der Reform den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufzubürden, ist schon fraglich. Denn es bedeutet, dass auch jene, die keine Betriebsrentenansprüche haben, mit ihren Krankenversicherungsbeiträgen die Freibeträge der Betriebsrentner bezahlen. Wir wissen ja, dass überwiegend Geringverdiener und überwiegend Frauen keine Betriebsrentenzusagen haben. Deshalb ist es nicht in Ordnung, dass nun die Erzieherin ohne Betriebsrente mit ihren Krankenversicherungsbeiträgen die Betriebsrente einer gut verdienenden Angestellten bezahlt.
Sie würden also für eine steuerliche Lösung plädieren?
Auf jeden Fall. Die Beitragszahler müssen auch diese neue Reform bezahlen, aber die Koalition hat aus unserer Sicht schon viel zu häufig in die Sozialkassen gegriffen. Im Bereich der Rente ist das signifikanteste Beispiel die Mütterrente mit über zehn Milliarden Euro pro Jahr.
Experten sehen die unterschiedlichen Regelungen für Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge bei der Reform kritisch. Wäre es besser, für beide Bereiche den neuen Freibetrag einzuführen statt nur für die Krankenversicherung?
Einheitliche Regelungen sind immer besser, allein aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollte die Verbreitung von Betriebsrenten durch die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage in kleinen Betrieben gefördert werden. Der Erfolg ist bisher bescheiden. Wieso?
Zu den Branchen, in denen es kaum Betriebsrenten gibt, zählt zum Beispiel der Dienstleistungsbereich. Da dort gleichzeitig die Tarifbindung auch sehr gering ist, hat sich das Sozialpartnermodell bisher nicht richtig entwickelt. Ich glaube einfach, dass es schwierig ist, bestimmte Arbeitgeber davon zu überzeugen, weil aus deren Sicht der Aufwand zunächst nicht so richtig überschaubar ist. Und das, obwohl zum Beispiel bei der Entgeltumwandlung den Arbeitgebern nicht unbedingt zusätzliche Kosten entstehen.
Was schlagen Sie stattdessen vor?
Wir wollen erstens eine Pflicht für Arbeitgeber, den Beschäftigten ein Betriebsrentenmodell anzubieten. Zweitens möchten wir einen öffentlich-rechtlichen Fonds einrichten – einen Bürgerfonds, der unbürokratisch genutzt werden kann und nicht gewinnorientiert arbeitet. Dieser soll es vor allem ermöglichen, bei einem Wechsel von einem Arbeitgeber zum anderen seinen Sparbeitrag einfach mitzunehmen, ohne erneut eine Provision für einen neuen Vertrag zahlen zu müssen.
Nur 60 Prozent der Beschäftigten und vor allem auch wenig Geringverdiener sorgen über eine Betriebsrente vor. An welchen Stellschrauben müsste aus Ihrer Sicht gedreht werden, um Beschäftigte im Rentenalter besser abzusichern?
Das Hauptinstrument – das darf nicht vergessen und auch nicht geschwächt werden – ist und bleibt die gesetzliche Rentenversicherung. Die Betriebsrente ist immer eine ergänzende Vorsorge und hat für Unternehmen auch die Funktion, als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Mit ihr allein kann man das Problem der Altersarmut nicht lösen.
Die Linke fordert seit Jahren, das Rentenniveau auf 53 Prozent anzuheben, um die gesetzliche Rente zu stärken.
Ich wäre schon froh, wenn wir das Rentenniveau auf dem heutigen Niveau langfristig stabilisieren könnten. Ich glaube auch, dass es machbar ist. Eine Stellschraube ist zum Beispiel die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit und die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Am Ende des Tages darf auch der Beitragssatz kein Tabu sein. Natürlich kann er nicht ins Unermessliche steigen, aber er muss auch nicht bei 22 Prozent in Stein gemeißelt werden. Eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent liefe nach 2030 jedoch auf Beiträge von 28 Prozent hinaus, das ist völlig unrealistisch.
Die Diskussion um eine Grundrente für Geringverdiener ist innerhalb der Koalition erstmal abgeschlossen. Ist die Diskussion um Altersarmut damit beendet?
Nein. Leider ist es so, dass die Grundrente nach dem derzeitigen Modell in vielen Fällen, gerade in teuren Ballungszentren, wahrscheinlich nicht ausreicht, dem Sozialhilfebezug zu entkommen. Altersarmut lässt sich mit der Rentenpolitik im Nachhinein auch nur begrenzt bekämpfen. Vieles entscheidet sich in der Erwerbsbiografie und das schlägt besonders bitter natürlich bei Frauen durch, die wegen Kindererziehungszeiten pausiert haben und im Anschluss die Karriereschritte, die Männer in dieser Zeit machen, oft nicht mehr nachholen können. Insofern ist das Problem der Altersarmut derzeit nicht zuletzt ein Problem westdeutscher Frauen.
Und die grüne Garantierente würde das ändern?
Wir schlagen vor, dass 30 Versicherungsjahre ausreichen, um zu einem Rentenanspruch einer Mindestversicherungsleistung von 30 Entgeltpunkten zu kommen. Das sind im Moment im Westen rund 1.000 Euro. Zusammen mit dem Wohngeld wäre das dann etwas mehr als die Grundsicherung im Alter. Natürlich nicht sehr weit darüber. Aber zumindest bliebe bei der grünen Garantierente der Rückgriff auf Erspartes aus, weil man nicht mehr im System der Grundsicherung steckt. Es geht mir dabei nicht so sehr um die Anerkennung von Lebensleistung. Denn Lebensleistung ist etwas, das wir in der Politik überhaupt nicht bewerten können. Es geht einfach darum, dass eine bestimmte Beitragszeit zu einem gewissen Mindestanspruch führen muss, weil sonst die Mitgliedschaft in dieser Versicherung unattraktiv wird.
Markus Kurth ist seit 2013 rentenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.