Feierstunde im Deutschen Bundestag zu 100 Jahren Frauenwahlrecht
Zeit:
Donnerstag, 17. Januar 2019
,
9.00 Uhr
Ort:
Reichstagsgebäude, Plenarsaal
„Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben“ – heißt es im Reichswahlgesetz für die Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918. Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur Nationalversammlung statt – und Frauen durften zum ersten Mal bei der Wahl zur Nationalversammlung kandidieren und wählen gehen.
Den 100. Jahrestag dieses Ereignisses wird der Deutsche Bundestag mit einer Feierstunde im Plenarsaal würdigen. Nach einer Begrüßung durch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble werden zwei Politikerinnen ans Rednerpult treten: die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth und die frühere Bundesministerin Christine Bergmann. Die Schauspielerin Susanne-Marie Wrage wird der ersten Rede einer Abgeordneten in der Nationalversammlung, der Sozialdemokratin Marie Juchacz, vortragen. Den musikalischen Rahmen der Feierstunde werden Werke von zwei Komponistinnen bilden: Emilie Mayer (1812-1883) und Lera Auerbach (geb. 1973).
Am selben Tag um 19 Uhr wird Bundestagspräsident Schäuble zudem die Kunstausstellung „100 Jahre Frauenwahlrecht – 19 + 1 Künstlerinnen“ in der Abgeordnetenlobby des Reichstags eröffnen. Genauere Informationen dazu finden Sie in unserer Presseinformation vom 19. Dezember 2018 unter dem folgenden Link: www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2018/-/585146