Neue Zutrittsregelungen für den Bundestag auch für Medienvertreter: Sicherheitskontrollen am Eingang und neues Hausausweis- und Akkreditierungssystem
Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage hat der Ältestenrat des Deutschen Bundestages die Regelungen für den Zutritt zu den Gebäuden des Parlaments geändert. Diese Änderungen betreffen auch Medienvertreter, die aus dem Bundestag berichten.
Die neuen Regelungen im Einzelnen:
Ab Montag, 3. Juli 2017 müssen nicht nur Gäste, Interessenvertreter und Besucher des Parlaments, sondern auch alle Medienvertreter ausschließlich die Eingänge mit den Sicherheitsstrecken/Röntgengeräten benutzen. Bei jedem Eintritt in die Liegenschaften des Bundestages ist eine Sicherheitskontrolle erforderlich. Das gilt auch für Medienvertreter, die ohne Gepäck oder nur mit kleinen Taschen den Bundestag betreten wollen.
Folgende Eingänge zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages sind mit Sicherheitsstrecken ausgestattet:
Plenarbereich Reichstagsgebäude:
Zentraler Eingang für Besucher (ZEB Containergebäude West)
Eingang Reichstagsgebäude Nord
Eingang Reichstagsgebäude Süd (wird nur temporär für Veranstaltungen besetzt)
Paul-Löbe-Haus:
Eingang PLH Süd
Eingang PLH West A
Eingang PLH West B
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus:
Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße
Jakob-Kaiser-Haus:
Eingang Dorotheenstraße 100
Eingang Dorotheenstraße 101
Eingang Wilhelmstraße 68
Unter den Linden 50:
Eingang UdL 50
Unter den Linden 71:
Eingang UdL 71
Dorotheenstraße 93:
Eingang Dorotheenstraße 93
Wilhelmstraße 65:
Eingang Wilhelmstraße 65
Ab Sommer 2017 Wilhelmstraße 64:
Eingang Wilhelmstraße 64
Bitte beachten Sie, dass Sie zwischen dem Jakob-Kaiser-Haus und dem Reichstagsgebäude die unterirdische Verbindung benutzen können, um einen erneuten Gebäudezutritt und damit eine wiederholte Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
Zudem hat der Ältestenrat beschlossen, ein neues RFID-basiertes (Radio Frequency Identification) Hausausweis- und Zutrittssystem für den Deutschen Bundestag als Ersatz für die bisherigen Hausausweise (und Presseakkreditierungen) einzuführen. Das neue System geht zu Beginn der 19. Wahlperiode in Betrieb.
Vorgesehen ist ein scheckkartengroßer Ausweis mit kontaktloser Chipkarten-Technologie, der die bisherigen Ausweise (Hausausweise und Presseakkreditierungen) ersetzt. Auf dem Chip wird nur die für den Zutritt notwendige Identifikationsnummer – d.h. keine Daten oder Berechtigungen des Ausweisinhabers - gespeichert. Es werden auch keine Daten über den Zutritt gespeichert.
In Anbetracht der derzeitigen Sicherheitslage erscheint es dem Bundestag unerlässlich, existierende technische Möglichkeiten zur Erhöhung der Zugangssicherheit sowie zur Unterstützung des Personals an den Eingängen zu nutzen. Das neue System wird die bestehenden Abläufe und Verfahren bei der Zutrittskontrolle ergänzen.
Aus diesem Grund kann die bisherige Praxis der Wahlperiodenausweise für die Mitglieder der Bundespressekonferenz leider nicht fortgesetzt werden, weil diese Ausweise nicht den Anforderungen des neuen Systems entsprechen. Die Bundestagsverwaltung steht in Kontakt sowohl mit der Bundespressekonferenz, als auch mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Alle Details zum Übergang und Austausch der Ausweise zu Beginn der neuen Wahlperiode werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Die für Medienvertreter relevanten Abschnitte der geänderten Zugangs- und Verhaltensregeln sind ab sofort auf der Internetseite des Bundestages unter www.bundestag.de/presse/akkreditierung zu finden. Darin sind auch die Liste der Eingänge mit Sicherheitsstrecken und die Datenschutzerklärung enthalten.
Die geschilderten Änderungen bedeuten für Medienvertreter einen erhöhten Zeitaufwand, den wir ausdrücklich bedauern. Angesichts der andauernden Sicherheitsherausforderungen bitten wir jedoch um Verständnis für die neuen Regelungen.