Parlamentarische Versammlung des Europarates berät Konsequenzen des Putschversuchs in der Türkei
Eine Delegation aus Abgeordneten aller im Bundestag vertretenen Fraktionen nimmt unter Leitung von Axel E. Fischer (CDU/CSU) vom 10. bis 14. Oktober 2016 an der 4. Sitzungswoche 2016 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg teil.
In einer Sonderdebatte wird die Versammlung am 13. Oktober die Situation in der Türkei nach dem gescheiterten Putschversuch debattieren. An der Debatte werden sich auch deutsche Delegationsmitglieder beteiligen. Zuvor wird am 12. Oktober der türkische Außenminister, Mevlüt Çavuşoğlu, vor die Versammlung treten.
Weitere Themen der Tagesordnung sind die Rolle des Sports für Gleichstellung, Integration und sozialen Anschluss - dazu wird der Präsident des Internationalen Olympischen Komitees Thomas Bach als Gastredner sprechen -, die Situation des Internationalen Strafgerichtshofes, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie der Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Am 12. Oktober wird Marieluise Beck (Bündnis 90/die Grünen) ihren im Auftrag des Ausschusses für Recht und Menschenrechte verfassten Bericht über die gravierende Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Krim und in den Gebieten um Donezk und Luhansk in der Ostukraine vorstellen. Russland wird im Bericht als der Staat angesehen, der die de-facto-Kontrolle auf der Krim und in den selbsternannten Volksrepubliken in der Ostukraine ausübt, und aufgefordert, die unter seiner Kontrolle lebende Bevölkerung zu schützen und das repressive Vorgehen gegen Gegner der Annexion und Vertreter der Krimtataren zu beenden. Die Bevölkerung in diesen Territorien stehe unter dem Schutz der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Opfer von Menschenrechtsverletzungen sollten daher vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sowohl gegen die Ukraine, zu der die Gebiete völkerrechtlich weiterhin gehörten, als auch gegen Russland, das über sie faktisch einen entscheidenden Einfluss ausübe, vorgehen können. Der Bericht stellt außerdem fest, dass unter den gegenwärtigen Umständen freie und faire Wahlen in der Donbass-Region nicht möglich seien. Die ukrainische Seite wird im Bericht daran erinnert, dass die Situation des Landes als Opfer der russischen Aggression nicht als Vorwand für Missachtungen der Menschenrechte dienen könne.
Weitere Informationen auf der Webseite der Versammlung: www.assembly.coe.int