Sonderakkreditierung für die öffentliche Zeugenbefragung des 2. Untersuchungsausschusses am 18. Juni 2015
Zeit:
Donnerstag, 18. Juni 2015
,
10 Uhr
Ort:
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Am Donnerstag, 18. Juni 2015 findet eine öffentliche Zeugenbefragung des 2. Untersuchungsausschusses statt.
Für den Zutritt zum Deutschen Bundestag gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages (vgl. www.bundestag.de/presse/akkreditierung).
Darüber hinaus benötigen Medienvertreter, die die Zeugenbefragung von der Tribüne aus verfolgen wollen, zusätzlich zur Bundestagsakkreditierung eine Zugangskarte. Wir bitten um Verständnis, dass aus Platzgründen pro Medienorganisation grundsätzlich nur ein solcher Ausweis ausgestellt wird.
Medien, die Zugangskarten erhalten möchten, melden sich bitte schriftlich im Pressereferat des Bundestages unter akkreditierung@bundestag.de an. Die Anmeldungen werden ab sofort bis Montag, 15. Juni 2015, 12 Uhr angenommen.
Die Zugangskarten werden am Donnerstag vor Beginn der Zeugenbefragung vor dem Sitzungssaal ausgegeben.
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern.
Bitte melden Sie auch den Bedarf von Aufsageplätzen an.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, d.h. dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung nicht gestattet sind. Im Sitzungssaal Mobiltelefone bitte ausschalten.