Lammert leitet Verfahren zur Verhängung von Hausverboten ein
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in zwei Fällen Verfahren zur Verhängung von Hausverboten für den Deutschen Bundestag eingeleitet. Die Verfahren betreffen zwei Männer, die das Parlament auf Einladung von Mitgliedern der Fraktion Die Linke betreten und Fraktionschef Gregor Gysi persönlich und mit laufender Kamera bedrängt hatten. Jeder Versuch, auf Mitglieder des Deutschen Bundestages physischen Druck auszuüben, sie körperlich zu bedrängen und damit die Wahrnehmung der Aufgaben des Hauses zu gefährden, sei indiskutabel und müsse unterbunden werden, sagte Lammert.
Die beiden Männer aus Kanada und den USA werden in Medienberichten als extreme Kritiker Israels bezeichnet. Der Bundestagspräsident kann nach Paragraph 7 Absatz 4 der Hausordnung, die als Anhang Bestandteil der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist, bei Verstößen ein Hausverbot verhängen.