Prüfung von Wirecard durch die EZB
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung sieht die geltenden Regelungen zu Inhaberkontrollverfahren bei Kreditinstituten als ausreichend an. In einer Antwort (19/23685) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23040), schreibt sie außerdem, dass die Regularien europaweit harmonisiert und nationale Sonderregelungen grundsätzlich nicht möglich seien. Unter dem Eindruck des Wirecard-Falls gebe es aber Vorschläge, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter stärken sollen. In der Antwort wird auch der grundlegende Ablauf eines Inhaberkontrollverfahrens erläutert. Die Europäische Zentralbank (EZB) fälle dabei die Entscheidung, die benötigten Unterlagen werden von der BaFin zusammengestellt. Zur Arbeit der EZB könne die Bundesregierung allerdings keine Auskunft geben, auch zur Prüfung im Falle Wirecard müsse die EZB direkt befragt werden. Die EZB habe allerdings die Einschätzung der BaFin und der Bundesbank geteilt, dass die Wirecard AG nicht als Finanzholding-Gesellschaft einzustufen sei.