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17.12.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1402/2020

Ausschreibung von IT-Rahmenvereinbarungen

Berlin: (hib/STO) Um Ausschreibungen von IT-Rahmenvereinbarungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/25062) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24666). Darin schrieb die Fraktion, dass die Zentralstelle IT-Beschaffung im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums regelmäßig Ausschreibungen zu großvolumigen IT-Rahmenvereinbarungen durchführe, „darunter zu Beginn des Jahres 2020 eine Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Softwareprodukten des Herstellers Red Hat“. Die Ausschreibung sei „in drei Lose für das Informationstechnikzentrum Bund und die BWI GmbH (Los 1), die unmittelbare Bundesverwaltung (Los 2) und die mittelbare Bundesverwaltung (Los 3) “ aufgeteilt gewesen und habe eine „Loslimitierung (Zuschlag für maximal ein Los pro Bieter)“ vorgesehen.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort darlegt, bedarf es grundsätzlich keiner spezifischer Beweggründe, das Instrument der Losaufteilung zu nutzen. Vielmehr bestehe eine grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung zur losweisen Vergabe. Hiervon sei nur abzusehen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erforderlich machen. Eine derartige Erforderlichkeit einer Gesamtvergabe habe im Vergabeverfahren Red Hat nicht bestanden. Eine solche Ausnahme sei auch nicht durch die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung begründet. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Vergabekonzeption seien wie bei jedem anderen Verfahren sorgfältig geprüft und die Leistung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben in Lose aufgeteilt worden.

Weiter führt die Bundesregierung aus, dass die Entscheidung, ob das im Vergabefahren Red Hat angewendete Instrument der Loslimitierung bei zukünftigen Ausschreibung von IT-Rahmenvereinbarungen angewendet werden wird, „jeweils fallspezifisch unter Abwägung der Rahmenparameter des Marktes und der spezifischen Eigenschaften der ausgeschriebenen Produkte“ getroffen werde.

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