Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung befasst sich derzeit mit der Abrechnung von Kabelgebühren über die Nebenkosten von Mietern, dem sogenannten „Nebenkostenprivileg“. Welche Auswirkungen die Streichung des „Nebenkostenprivilegs“ hätte, sei derzeit Gegenstand der Willensbildung innerhalb der Regierung, heißt es in einer Antwort (19/24093) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23286). Aktuell können Vermieter die Kosten von Kabelanschlüssen auf die Mieter umlegen, ob diese Regelung in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes bestehen bleibt, sei noch offen.
Kabelanschlüsse übertragen nicht nur Fernsehsender, sondern können auch sehr schnelle Internetverbindungen bereitstellen. Laut Breitbandatlas des Bundes waren Ende 2019 rund 38 Prozent der deutschen Haushalte mit einem Kabel-Breitbandanschluss versorgt. Glasfaseranschlüsse standen rund zwölf Prozent aller Haushalte zur Verfügung. Dabei schwankt der Ausbau in den Bundesländern erheblich. In Sachsen-Anhalt waren beispielsweise nur 9,5 Prozent der Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen versorgt, der Großteil davon war per Glasfaser angeschlossen. Alle Neubauten und umfangreiche Sanierungen müssen seit 2016 hausintern mit hochgeschwindigkeitsfähiger Netzinfrastruktur ausgestattet werden. Der Bund fördere den Ausbau von Glasfasernetzen bis zum Hausanschluss.