Verpflichtungen zum Kraftwerksrückbau
Berlin: (hib/PEZ) Die Betreiber von Kernkraftwerken können ihren Rückbauverpflichtungen insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren nachkommen. Das geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten „Bericht nach §7 des Transparenzgesetzes - Rückbau von Kernkraftwerken für das Berichtsjahr 2019“ (19/24770) hervor. Die Prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hinsichtlich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge habe zu keinen Beanstandungen geführt, schreibt darin die Bundesregierung. Die Betreiber sind dazu verpflichtet, dem Amt jährlich aufzulisten, wie es um ihre Rückstellungen bestellt ist. Dabei geht es um Reserven für die Stilllegung und den Abbau von Kernkraftwerken sowie für die fachgerechte Verpackung von radioaktiven Abfällen.
Im Berichtsjahr habe sich zwar die Transaktion zwischen den Konzernen E.ON und RWE bemerkbar gemacht, Rückstellungen würden nun anders zugeordnet. Es gebe jedoch keine Anzeichen dafür, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit Rückbaufragen nicht nachkommen könnten. Genauso wenig würde bislang offenbar die Corona-Pandemie die Finanzierungsmöglichkeiten von Betreibern beeinträchtigen, heißt es in dem Bericht weiter. Die tatsächlichen Folgen müssten freilich im Bericht für 2020 bewertet werden.
Zum 31. Dezember 2019 lagen die Rückstellungen der Betreiber EnBW, E.ON, RWE, SWM und Vattenfall den Angaben zufolge insgesamt bei etwa 22,0 Milliarden Euro.