Inklusiver Wohnraum und Selbstbestimmung
Berlin: (hib/CHE) Inwiefern Bewohner ehemals stationärer Einrichtungen nach Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) tatsächlich über ebenso viel Selbstbestimmung und Wahlfreiheit verfügen wie ambulant betreute Leistungsberechtigte, hängt maßgeblich von der Umsetzung auf Länderebene ab. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24784) auf eine Kleine Anfrage (19/24257) der FDP-Fraktion. In den entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppen zur Umsetzung des BTHG und anderen zu diesem Zweck eingerichteten Gremien werde diese Frage jedoch kontinuierlich erörtert, heißt es in der Antwort.