Zuwendungen an „Islamic Relief Deutschland“
Berlin: (hib/AHE) Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen sowohl „Islamic Relief Worldwide“ (IRW) als auch „Islamic Relief Deutschland e.V.“ (IRD) über signifikante personelle Verbindungen zur „Muslimbruderschaft“ oder ihr nahestehende Organisationen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/24269) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23023) hervor, in der auch Auskunft über Zuwendungen des Auswärtigen Amtes an IRD gegeben wird. Diese erfolgten den Angaben zufolge im Rahmen von Projektförderungen und waren zweckgebunden für die Umsetzung humanitärer Hilfe in Syrien, insbesondere zur Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen mit Medikamenten und medizinischen Verbrauchsmaterialien.
Die letzte Auszahlung an IRD sei am Januar veranlasst worden und sei in Erfüllung vertraglicher Pflichten auf Grundlage des Zuwendungsbescheids des Projektes im Juli 2017 erfolgt. „Die Auszahlung der Mittel war zudem erforderlich, um die Lieferung dringend benötigter Medikamente und die Aufrechterhaltung des Betriebs der im Rahmen des Projekts geförderten Krankenhäuser in Nordwestsyrien gewährleisten zu können“, schreibt die Bundesregierung.