Bahnsteighöhenkonzept der Deutschen Bahn AG
Berlin: (hib/HAU) „Die Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.“ So heißt es in der Antwort (19/24212) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Entwicklung der Bahnsteighöhen in Deutschland (19/23423). Historisch bedingt hätten die Bahnsteige in Deutschland sehr unterschiedliche Höhen, schreibt die Regierung. Zur Umsetzung des Ziels der Barrierefreiheit habe die Deutsche Bahn AG (DB AG) im Jahr 2017 bundesweit einheitliche Regeln entwickelt und hierzu ein Bahnsteighöhenkonzept mit dem Bund abgestimmt. Ziel sei es, mobilitätseingeschränkten Reisenden einen unabhängigen und barrierefreien Zugang zum Eisenbahnsystem zu ermöglichen. Die Zielgröße der Bahnsteighöhen (Herstellmaße) gebe die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vor. Danach solle die Höhe 76 cm über Schienenoberkante betragen, wobei genau definierte Ausnahmen möglich seien, heißt es in der Antwort. Zur Umsetzung dieses Ziels würden Bundesmittel „in erheblichem Umfang“ zur Verfügung gestellt.