Keine Korrekturbitten des Verteidigungsministeriums
Berlin: (hib/AW) Das Verteidigungsministerium hat im März 2020 keine anwaltschaftliche Hilfe zum Ersuchen von Korrekturen der Berichterstattung in den Medien in Anspruch genommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24764) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24295) mit. Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis, wenn die vom Ministerium veröffentlichten Informationen objektiv unzutreffend wiedergegeben worden sind. Eine Verpflichtung zur Erfassung solcher Hinweise bestehe nicht.