Bei Drittstaaten nur landesweite Reisewarnungen
Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt spricht seine Covid-19-bezogene Warnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen seit 1. Oktober 2020 nur noch für Staaten oder Regionen aus, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete ausgewiesen worden sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/24210) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor (19/23653). Die Liste der Risikogebiete werde für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Schengenraums und des Vereinigten Königreichs nach Regionen ausdifferenziert. Für Drittstaaten sei diese Ausdifferenzierung grundsätzlich nicht vorgesehen. Entsprechend erfolgten die Reisewarnungen sowie gegebenenfalls Teilreisewarnungen auf Grundlage der Risikogebietsliste für Mitgliedstaaten der Europäischen Union beziehungsweise des Schengenraums regional differenziert, für Drittstaaten nur landesweit. Unter bestimmten definierten Bedingungen könne eine gesonderte bilaterale Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Regierung eines Drittstaates eine Ausnahme von der Reisewarnung für einzelne Regionen dieses Drittstaates ermöglichen, sofern das Infektionsgeschehen in diesen Regionen sehr gering ist. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Türkei galt den Angaben zufolge bis einschließlich 8. November 2020, seit 9. November 2020 bestehe nun wieder eine Reisewarnung für die gesamte Türkei.