Wirtschaftsvertreter auf Delegationsreisen
Berlin: (hib/FNO) Es gibt verschiedene Auswahlkriterien für die Mitnahme von Wirtschaftsvertretern auf Delegationsreisen. Das berichtet die Bundesregierung in einer Antwort (19/23924) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22767). Bundeskanzleramt und Bundesministerien achten demzufolge auf eine dem Ziel, Zweck und Schwerpunkten der Reise angemessene, repräsentative Auswahl. Dabei sollen Branchen und Regionen ausgewogen vertreten sein, auch kleine und mittleren Unternehmen (KMU) sollen berücksichtigt werden. Der Anteil von KMUs an Delegationsreisen schwanke allerdings je nach Ministerium und Reise und liege zwischen zehn und 88 Prozent. Daneben können Produktionsniederlassungen und aktuelle Projekte oder Projektinteressen im Zielland als Auswahlkriterium herangezogen werden. Die Bundesregierung erwarte von den beteiligten Unternehmen „generell ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten entsprechend den Empfehlungen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. Auch die Leitsätze zur Korruptionsprävention sollen eingehalten werden. Bei der Außenwirtschaftsförderung verlange die Bundesregierung ebenfalls, dass die Unternehmen „den etablierten Kanon der Menschenrechte beachten“. In der Antwort heißt es dazu, dass Exportkredit- und Investitionsgarantien durch den Bund nur übernommen werden, wenn die beteiligten Ressorts alle nationalen und internationalen Vorgaben erfüllt sehen. Ob neue Regelungen zur Einhaltung der Menschenrechte im geplanten Lieferkettengesetz eingeführt werden sei derzeit unklar, die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung seinen noch nicht abgeschlossen.