Kapazitätseinbußen auf Schlachthöfen
Berlin: (hib/EIS) Infolge des Corona-Infektionsgeschehens sind in einigen Schlachthöfen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich, die mit Kapazitätseinschränkungen einhergehen. Insbesondere das Abstandsgebot führe an Zerlegebändern zum Teil zu einer Reduzierung des Personaleinsatzes mit entsprechenden Kapazitätseinbußen, heißt es in einer Antwort (19/24543) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24149) der FDP-Fraktion. Darüber hinaus würden coronabedingte Einreise- und Quarantänebestimmungen teilweise zu Problemen bei der Personalbesetzung mit aus dem Ausland für Schlachtung und Zerlegung angeworbenen Beschäftigten führen.