+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

01.12.2020 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 1330/2020

Linke fragt nach Einfluss von Interessenvertretern

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke hat fünf weitere Kleine Anfragen (19/24670, 19/24671, 19/24679, 19/24723, 19/24724) zum Thema Einflussnahme von Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung gestellt. Dabei handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche.

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt der Gesetzesvorhaben bei der Bundesregierung eingegangen sind, nach welchen Kriterien externe Dritte an den Verbändeanhörungen zu den Gesetzentwürfen beteiligt wurden und ob deren Vorschläge sowie Gutachten und Ähnliches Eingang in die Gesetzentwürfe gefunden haben. Weiter fragen die Abgeordneten, welche vereinbarten dienstlichen Kontakte von Mitgliedern beziehungsweise Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten im Zusammenhang mit den Gesetzesvorhaben stattgefunden haben.

Wie es in der Anfrage heißt, wissen die Mitglieder des Bundestages nach Einschätzung der Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen der Entwürfe, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhen. Grundsätzlich sei der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten wichtig, und deren Positionen sollten auch berücksichtigt werden. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.

Marginalspalte