Keine Korrekturbitten des Umweltministeriums
Berlin: (hib/CHB) Im März 2020 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, um Korrekturen von Medienberichten zu erwirken. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (19/24524) auf eine Kleine Anfrage (19/24221) der AfD-Fraktion mit. Das Bundesumweltministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis, wenn dieses Informationen objektiv unzutreffend wiedergegeben habe.