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25.11.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 1299/2020

Weg frei für Luftverkehrsabkommen mit Mexiko

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht für die Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zu dem Abkommen vom 2. Mai 2019 zur Änderung des Abkommens vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr“ (19/24224). Die Fraktion von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP stimmten im Ausschuss für den Entwurf - die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Vorlage ab. Zu dem Abkommen, in dem sich Deutschland und Mexiko gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im internationalen Flugverkehr einräumen, wird nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgesetzes die Zustimmung des Bundestags benötigt.

Die Kritik der Linksfraktion an der Regelung bezog sich darauf, dass die Anpassung an eine veränderte Rechtslage zwar nachvollziehbar sei. Gleichwohl seien einige Punkte des alten Abkommens, mit Blick auf den Klimaschutz im Luftverkehr, „politisch durchaus hilfreich“, wie ein Fraktionsvertreter befand. Wenn es nicht nur möglich wäre, Flugkontingente vorzugeben, sondern garantiert werden könne, dass die Flugpreise die realen Kosten des Fliegens abbilden, wäre dies „ein Gewinn“.

Aus Sicht der Grünen müssten aktuell abgeschlossene internationale Luftverkehrsabkommen die Möglichkeit einer Kerosinbesteuerung enthalten, sagte die Fraktionsvertreterin. Es gelte, beim Fliegen die „ökologische Wahrheit“ abzubilden. Die Preise für das Fliegen müssten tatsächlich der Schwere der ökologischen Folgen des Fliegens entsprechen, forderte sie.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), machte auf Nachfrage deutlich, dass sich die Bundesregierung derzeit nicht aktiv für die Einführung einer europaweiten Kerosinsteuer im Luftverkehr einsetzt. Im Interesse des Klimaschutzes seien internationale Abkommen wie Corsia und das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) sinnvoller, sagte Bilger.

Auf internationaler Ebene angestoßene Forderungen, die Belastungen für die Fluggesellschaften durch Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen von Corsia oder EU-ETS abzubauen, lehne die Bundesregierung ab, betonte der Staatssekretär. Corsia sei ein positives Beispiel, weil es damit gelungen sei, sich global auf eine Klimaschutzmaßnahme zu einigen, mit der der Luftverkehr Klimabelastungen der Branche kompensiere.

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