Umgang der Bundesbodenverwaltung BVVG mit Pachtverzug
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat Vorwürfe eines ruinösen Vorgehens der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) gegenüber Pächtern im Fall eines Zahlungsverzugs zurückgewiesen. Unter Berufung auf entsprechende Berichte hatte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/22985) von der Regierung wissen wollen, ob auch kurzfristiger Verzug bei Pachtzahlungen zur sofortigen Kündigung von Pachtverträgen durch die BVVG geführt habe, selbst wenn dadurch die Existenzgrundlage des Betriebs akut gefährdet wurde. In ihrer Antwort (19/23993) führt die Bundesregierung aus, dass die BVVG bei Zahlungsverzug mit einer Pachtrate das übliche Mahnverfahren anwende. Dabei werde jeweils rechtzeitig auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Stundung zu vereinbaren. Vor einer außerordentlichen Kündigung prüfe die BVVG jeweils unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall, ob diese tatsächlich angemessen ist. Wie die Regierung weiter ausführt, hätten seit 2010 lediglich neun Pächterinnen oder Pächter eine Kündigung durch die BVVG gerichtlich überprüfen lassen. In allen Fällen habe die BVVG recht bekommen.