Erlaubnisverfahren für Geschäfte mit Kryptowerten dauern an
Berlin: (hib/PST) Mangels einschlägiger Statistiken kann die Bundesregierung nur sehr begrenzt Auskunft über Zahl und Umsatz von Unternehmen geben, die im Geschäft mit Kryptowährungen und anderen Kryptowerten tätig sind. Das ergibt sich aus der Antwort der Regierung (19/24088) auf eine Kleine Anfrage (19/23387) der FDP-Fraktion. Im Hinblick auf das zum 1. Januar 2020 als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingeführte Kryptoverwahrgeschäft seien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bisher neun Erlaubnisanträge zugegangen, schreibt die Regierung. Die Erlaubnisverfahren dauerten noch an. Bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung im Bereich der Kryptowerte tätige Unternehmen könnten ihre Tätigkeit vorerst fortführen und noch bis Ende November Erlaubnisanträge stellen.