Zu früh für Konsequenzen aus AvP-Pleite
Berlin: (hib/PST) Ob sich aus der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters für Apotheken AvP die Notwendigkeit gesetzgeberischer oder anderweitiger Maßnahmen ergibt, lasse sich noch nicht abschließend beurteilen. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24157) auf eine Kleine Anfrage (19/22599) der FDP-Fraktion. Auch sei ihr kein vergleichbarer Fall aus der Vergangenheit bekannt. Ansonsten beantwortet die Regierung die Fragen mit Verweisen auf frühere Auskünfte gegenüber Fragestellern und dem Finanzausschuss des Bundestages.