Umsetzung von EU-Urheberrechtsrichtlinien
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung beabsichtigt nach eigenen Angaben, die beiden EU-Urheberrechts-Richtlinien DSM-RL und Online-SatCab-RL in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren fristgerecht bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24285) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23843) weiter schreibt, beobachtet sie die Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinien in den anderen Mitgliedstaaten und bezieht diese Beobachtungen in ihre Erwägungen ein.
Weiter heißt es in der Antwort, die DSM-Richtlinie (EU) 2019/790 bezwecke nur für bestimmte Regelungsbereiche eine vollständige Harmonisierung des europäischen digitalen Binnenmarktes. Daneben enthalte die Richtlinie aber auch mindestharmonisierende sowie optionale Regelungen. Eine unionsweit einheitliche Umsetzung sämtlicher Richtlinienbestimmungen sei von vornherein nicht angelegt. Mit der Umsetzung in das deutsche Recht würden verschiedene Ziele verfolgt. Dazu gehöre auch die faire Vergütung von Kreativen.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie in ihrer Protokollerklärung ihre Absicht bekundet hat, dass bei der Umsetzung von Artikel 17 DSM-RL Upload-Filter nach Möglichkeit verhindert, die Meinungsfreiheit sichergestellt und die Nutzerrechte gewahrt werden sollen. Die Bundesregierung strebe eine Umsetzung des Artikels 17 DSM-RL mit vorgenanntem Verständnis an und stimme sich hierzu aktuell ab. Abschließend heißt es, der am 13. Oktober 2020 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sei in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Deshalb könnten zum Inhalt keine Fragen beantwortet werden.