Verdachtsfälle auf Extremismus im Bamf
Berlin: (hib/STO) Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat es innerhalb der vergangenen fünf Jahre laut Bundesregierung insgesamt zwei Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus gegeben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24259) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23841) weiter ausführt, wurde im ersten Fall die Personalbetreuung 2017 über einen anonymen Hinweis informiert, „dass der Mitarbeiter bis vor kurzem NPD-Mitglied gewesen sei und sich für die NPD - teilweise erfolgreich - um politische Mandate beworben habe“. Die Personalbetreuung habe weitere Recherchen durchgeführt und mit einer Kündigung innerhalb der Probezeit reagiert.
Im zweiten Fall erfolgte den Angaben zufolge 2018 ein anonymer Hinweis auf eine mögliche Mitgliedschaft des Mitarbeiters in rechtsgerichteten Gruppierungen. Das Bamf habe das Arbeitsverhältnis angefochten und dem Beschäftigten fristlos, hilfsweise ordentlich unter sofortiger Freistellung gekündigt. Hiergegen habe der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhoben, die durch einen Vergleich beendet worden sei, sodass das Beschäftigungsverhältnis geendet habe.
Wie die Bundesregierung auf die Frage nach Verdachtsfällen auf andere Phänomenbereiche des politischen Extremismus im Bamf in den vergangenen fünf Jahren darlegt, ist ihr im Phänomenbereich „Islamismus und Islamistischer Terrorismus“ ein konkreter Verdachtsfall bekannt. Im Bereich des Ausländer- und des Linksextremismus liegen ihr dagegen laut Antwort „keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor“.