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18.11.2020 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 1259/2020

Grünes Licht für Änderung des Bundesmeldegesetzes

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Änderung des Bundesmeldegesetzes frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium am Mittwoch bei Enthaltung der AfD-Fraktion den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/22774) in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Mit der Novelle soll das Bundesmeldegesetz in einer Reihe von Regelungen überarbeitet werden. Damit sollen „verschiedene melderechtliche Abläufe und einzelne Regelungen weiter verbessert und an geänderte Gegebenheiten angepasst werden“, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage.

Darin verweist sie darauf, dass bis Ende 2022 die Verwaltungsleistungen des Melderechts elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten seien. Erstmals werde es dann möglich sein, dass Bürger selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen und für verschiedene Zwecke weiter nutzen. Um die für eine nutzerfreundliche Anwendung erforderlichen digitalen Prozesse bereitstellen zu können, seien teilweise Rechtsänderungen erforderlich, ebenso wie ergänzende Regelungen zu Fragen des Authentifizierungsniveaus und der anzuwendenden technischen Standards.

Auch sei das 2015 von den Ländern in Betrieb genommene Verfahren zum automatisierten Abruf von Meldedaten nicht effektiv, heißt es in der Begründung. Danach soll der automatisierte Abruf besser an die behördlichen und datenschutzrechtlichen Bedürfnisse angepasst werden. Ferner soll der „Umgang mit Ersuchen um Auskunft aus den Melderegistern verbessert werden, die schutzbedürftige Personen betreffen, ohne das Schutzniveau für diese abzusenken“.

Zudem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Bürger sowie für öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften vor. So soll künftig eine Nebenwohnung auch am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden können und bei Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften die Zugehörigkeit zur selben Familie besser erkennbar gemacht werden. Darüber hinaus sollen unter anderem mit der Verlängerung der Speicherdauer von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen sowie von Passversagungs- oder Entziehungsgründen nach dem Wegzug der betroffenen Person oder einer Abmeldung von Amts wegen öffentliche Sicherheitsbelange gestärkt werden.

Mit den Stimmen der Koalition sowie der FDP-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion an. Damit soll unter anderem sichergestellt werden soll, „dass die Wegzugsmeldebehörde eine aktuelle Anschrift im Rahmen der Melderegisterauskunft nicht beauskunften darf, wenn fünf Jahre nach dem Wegzug bei der neuen Anschrift eine Auskunftssperre eingetragen wird“.

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