Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeitenregelungen
Berlin: (hib/HAU) Die Zahl der vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) festgestellten Verstöße gegen das Verbot für Lkw-Fahrer, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, lag 2019 bei 1.053 und damit höher als 2018 (691). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23920) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23394) hervor. Eine Differenzierung nach Nationalitäten der kontrollierten Fahrer finde nicht statt, heißt es in der Antwort.
Weiter teilt die Regierung mit, dass das BAG anhand der Aufzeichnungen und Daten, die von der Fahrerin oder dem Fahrer mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden, den tatsächlichen Verlauf der Lenk- und Ruhezeiten im Zeitraum zwischen dem aktuellen Kontrolltag und den vorangegangenen 28 Kontrolltagen prüft. „Da die Abfolge der Ruhezeiten einem regelmäßigen Rhythmus unterliegt, ist aus diesen Daten ersichtlich, welche Art der Ruhezeit der Fahrer zum aktuellen Kontrollzeitpunkt einlegen muss“, heißt es in der Vorlage.