Entwurf eines „Registermodernisierungsgesetzes“ vorgelegt
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Registermodernisierungsgesetzes“ (19/24226) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“.
Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll der Vorlage zufolge die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“. Für die Transparenz soll ein „Datencockpit“ aufgebaut werden, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, leisten die eindeutige Identifikation und die Bereitstellung von qualitätsgesicherten personenbezogenen Daten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Onlinezugangsgesetzes. In der Interaktion mit der Verwaltung müssten Bürger regelmäßig grundlegende Daten wie Adresse oder Familienstand immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde vorlegen. Diese Aufwände ließen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann.