Angriffe auf Parteirepräsentanten
Berlin: (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24096) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23564). Danach wurden mit Stand vom 23. Oktober im dritten Quartal dieses Jahres 235 Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 112 Fällen betroffen, Vertreter der CDU in 46 Fällen und Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 28 Fällen. In 16 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der Linken betroffen, in 14 Fällen Vertreter der SPD sowie in jeweils drei Fällen Vertreter der CSU und der FDP.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im dritten Quartal dieses Jahres 73 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Davon waren laut Bundesregierung in 29 Fällen die SPD betroffen, in 23 Fällen die AfD und in zwölf Fällen die CDU, während auf die Grünen drei Fälle und auf Die Linke zwei Fälle entfielen.
Da bei den Angriffszielen „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ Mehrfachnennungen möglich sind, ist ein Aufsummieren laut Bundesregierung „nicht sachgerecht“. Zugleich weist die Bundesregierung daraufhin, „dass die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr vorläufigen Charakter haben und durch Nach- beziehungsweise Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen sind“.