Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes
Berlin: (hib/STO) Den Stand der Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes schildert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23914) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23495). Danach handelt es sich bei dieser Erarbeitung „um eine sehr komplexe Materie, bei der sich die beteiligten Gremien mit einer Vielzahl an Fragestellungen zu beschäftigen haben“.
Wie die Bundesregierung erläutert, richtete die Innenministerkonferenz (IMK) ihren Auftrag, unter Beteiligung des Bundesinnenministeriums (BMI) ein Musterpolizeigesetz zu erarbeiten, im Juni 2017 an den Arbeitskreis Innere Sicherheit. Dieser habe den Auftrag an seinen Unterausschuss Recht und Verwaltung weitergegeben und ihn gebeten, unter Beteiligung weiterer fachspezifischer Gremien ein Musterpolizeigesetz zu erarbeiten. Für die Detailbetrachtung habe der Unterausschuss mehrere Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Musterpolizeigesetzes befassen. An der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) sei eine Geschäftsstelle zur wissenschaftlichen Begleitung, Koordinierung und Beratung des Projekts eingerichtet.
Das BMI ist den Angaben zufolge an allen Unterarbeitsgruppen beteiligt und „arbeitet aktiv an der schnellstmöglichen Fertigstellung des Musterpolizeigesetzes in Zusammenarbeit mit den Ländern und der DHPol“. Das Datum zum Abschluss dieses Prozesses könne derzeit noch nicht bestimmt werden. Nach jetziger Planung der Gremien sei „mit einer Einbringung der Ergebnisse in die IMK nicht vor dem Jahr 2021 (Herbst-IMK) zu rechnen“, heißt es in der Vorlage weiter. Das BMI setze sich in den Gremien der IMK dafür ein, dass das Musterpolizeigesetz schnellstmöglich fertig gestellt wird.