BMAS: Keine Korrekturen im August 2019
Berlin: (hib/CHE) Im August 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) keine Korrekturen medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23745) auf eine Kleine Anfrage (19/23299) der AfD-Fraktion.