Kroatien erfüllte bei EU-Beitritt Rechtsstaatsanforderungen
Berlin: (hib/AHE) Im Vorfeld des EU-Beitritts hat laut Bundesregierung keine Notwendigkeit der Einrichtung eines Kooperations- und Kontrollmechanismus für die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz bestanden. Wie sie in der Antwort (19/23837) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23261) schreibt, habe die Europäische Kommission zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen im Jahr 2011 festgestellt, dass das Land alle Bedingungen einschließlich der Rechtsstaatsanforderungen für einen Beitritt erfüllt.