Emissionshandelssystem im Seeverkehr
Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung positioniert sich nicht eindeutig zur Frage, ob sie eine Ausweitung des Emissionshandels auf den europäischen Seeverkehr befürwortet. Für Sommer 2021 werde ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einbeziehung des Seeverkehrs in einen Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erwartet, schreibt sie in ihrer Antwort (19/23869) auf eine Kleine Anfrage (19/23460) der FDP-Fraktion. Erst auf Grundlage der dann vorliegenden Folgenabschätzungen sollten nach Ansicht der Bundesregierung Festlegungen auf Gesetzesebene erfolgen. Auch würden sich erst dann die Einnahmen aus einem Emissionshandel im Seeverkehr abschätzen lassen.
Ebenfalls im Rahmen der Abstimmungen um die Ausweitung des EU-ETS auf den Seeverkehr sei zu entscheiden, ob ein Dekarbonisierungsfonds für den maritimen Sektor eingerichtet werden solle, der sich aus den Zertifikateerlösen speise, heißt es in der Antwort weiter.