Nachfragen zu Änderungen des EEG
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung beantwortet mehrere Nachfragen zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). In einer Antwort (19/23741) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23329), geht sie auf die Ausgestaltung des Gesetzentwurfes ein. Die geplanten Ausbaupfade basieren demnach auf einem Strombedarf von 580 TWh im Jahr 2030, der Verbrauch werde allerdings kontinuierlich beobachtet, um Anpassungen am Bedarfsplan vornehmen zu können. Strom aus Kernenergie sei nicht nachhaltig und daher werde jede mittelbare oder direkte Förderung der Kernkraft abgelehnt. Durch mehrere Maßnahmen soll der Ausbau von erneuerbaren Energien in Süddeutschland angekurbelt werden, dies diene auch dem Ziel eines netzverträglichen Ausbaus. Der Entwurf enthalte allerdings keine Rechtsgrundlage für Enteignungen, um Flächen für Wind- oder Solaranlagen zu gewinnen. Darüber hinaus enthält die Antwort eine Liste mit den Studien und Gutachten, die in die EEG-Novelle eingeflossen sind.