Quarantäneregelungen bei Profisportlern und Kaderathleten
Berlin: (hib/HAU) Die neue Muster-Quarantäneverordnung des Bundes sieht für Einreisende aus Risikogebieten grundsätzlich eine Quarantänezeit von zehn Tagen vor, „mit der Möglichkeit, durch einen negativen Test ab dem fünften Tag die Quarantäne vorzeitig zu beenden“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23611) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23211) hervor. Ebenfalls vorgesehen ist in der Muster-Quarantäneverordnung der Antwort zufolge, dass Sportlerinnen und Sportler sowie Sportfunktionäre, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden oder von einem Bundessportfachverband zur Teilnahme an Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen eingeladen sind, „bei Vorlage eines negativen Testergebnisses von der Quarantänepflicht ausgenommen sind“.