Antrag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes abgelehnt
Berlin: (hib/AW) Der Familienausschuss hat am Mittwoch einen Antrag der FDP-Fraktion (19/20060) zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgelehnt. In ihrem Antrag fordern die Liberalen, dass Gesetz so zu ändern, dass allein die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice nicht als zumutbare Möglichkeit zur Kinderbetreuung erachtet wird und damit nicht als Ausschlussgrund bei den Entschädigungszahlungen für Verdienstausfall nach dem IfSG gilt. Zudem will die FDP, dass die Beschränkung der Kinderkrankheitstage während der Corona-Pandemie aufgehoben wird. Der Ausschuss lehnte den Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ab. Die Oppositionsfraktionen der AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Union und SPD verwiesen darauf, dass der FDP-Antrag veraltet sei. Die derzeitige Situation sei eine ganz andere als während des ersten Lockdowns im Frühjahr. Kitas und Schulen würden bewusst offen gehalten und lediglich in Einzelfällen geschlossen. Zudem sei bereits die Anzahl der Kinderkrankentage für Eltern erhöht worden.
AfD, Linke und Grüne bestätigten der FDP zwar, dass der Antrag in die richtige Richtung weise, enthielten sich aber aus unterschiedlichen Gründen. Die AfD argumentierte, die Forderungen der Liberalen seien nur ein Notnagel. Die Eltern seien nur aufgrund der unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen in der schwierigen Situation. Der Linken geht der Antrag der FDP-Antrag nicht weit genug. Die Begrenzung der Kinderkrankentage gehöre nicht nur während der Corona-Pandemie aufgehoben, sondern prinzipiell. Die Grünen wiederum befürchten, dass eine völlig Aufhebung der Begrenzung bei den Kinderkrankheitstagen einseitig zu Lasten der Krankenkasse gehe. Auch die Arbeitgeber müssten sich verstärkt an den Lohnersatzleistungen beteiligen.