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29.10.2020 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 1171/2020

Anhörung zu Entfristung von Antiterror-Befugnissen

Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und die SPD-Fraktion „zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung“ (19/23706) geht es am Montag, dem 2. November 2020, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 15 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen bisher befristete Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die entsprechend auch nach dem Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst beziehungsweise dem Gesetz über den Bundesnachrichtendienst gelten, entfristet werden. Dabei handelt es sich insbesondere um „Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien zur Netzwerkaufklärung sowie Regelungen zum IMSI-Catcher-Einsatz zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge“, wie die beiden Fraktion in der Begründung ausführen.

Der „praktische Bedarf für diese Regelungen und ihr angemessener Einsatz“ sei in wiederholten Evaluierungen bestätigt worden, heißt es in der Vorlage weiter. Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erforderten eine Verstetigung der ursprünglich mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom Januar 2002 eingeführten Befugnisse, um „die Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gewährleisten“.

Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt zu der Anhörung zugleich der „Evaluationsbericht nach Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen“ (19/23350) vor. Danach veranlasste die durch die Anschläge des 11. September 2001 entstandene neue Sicherheitslage den Bundestag „zu insgesamt drei großen Novellierungen des Rechts der Nachrichtendienste in den Jahren 2002, 2007 und 2011“. Im Dezember 2015 sei dann vom Parlament das genannte „Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen“ verabschiedet worden, das eine erneute Befristung und Evaluation der Befugnisse zur Auskunftseinholung unter anderem bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Telekommunikationsdiensten und Telediensten sowie der Vorschriften zur Einführung des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes vorsah. Sofern der Bundestag diese Bestimmungen nicht verlängert, „wird am 10. Januar 2021 die Rechtslage vom 31. Dezember 2001 wiederhergestellt“.

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