Corona-Datenerfassung in der Gastronomie
Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion will das „Vertrauen in die Datenerfassung in der Gastronomie stärken“. In einem Antrag (19/23680), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, dringt die Fraktion auf eine einheitliche Ausgestaltung der Corona-Verordnungen der Bundesländer im Bereich der Gästedatenerfassung und fordert die Bundesregierung auf, in Vorbereitung auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz einen entsprechenden Konsens zu erreichen. Ferner plädiert die Fraktion dafür, dass hoheitliche Aufgaben wie die Überprüfung von Personalien etwa im Rahmen sogenannter Plausibilitätskontrollen nicht auf Gaststättenbetreiber oder andere private Akteure übertragen werden.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion prüfen, ob aus verfassungsrechtlichen Gründen in das Infektionsschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage für Regelungen zur Erhebung von Gästedaten in Corona-Verordnungen aufgenommen werden muss. Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu schaffen, welche die Voraussetzungen eines Zugriffs auf die Gästelisten für die Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr festlegt“.
Darüber hinaus soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge die von den Corona-Verordnungen betroffenen Adressaten wie etwa Gastronomen bei der Umsetzung ihrer Verpflichtung zur Dokumentation von Gästedaten unterstützen, etwa durch Handreichungen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Erfassen und Aufbewahren der Daten. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung in dem Antrag auf, „sich dafür einzusetzen, dass neben der analogen Erfassung von Gästedaten auch die Nutzung digitaler Lösungen angeboten werden kann, um datensparsam und sicher die Anwesenheit von Gästen zum Zweck der Kontaktnachverfolgung zu dokumentieren“.