Koalitionsantrag gegen Straflosigkeit von Kriegsverbrechen
Berlin: (hib/SAS) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen Kriegsverbrechen und Menschrechtsverletzungen wirksamer ahnden. In einem Antrag (19/23702), der am Mittwochnachmittag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages steht, mahnen sie, Kriegsverbrechen und Menschrechtsverletzungen dürften nicht straflos bleiben. Die Bundesregierung fordern sie daher auf, sich für eine Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) einzusetzen.
Konkret verlangen die Abgeordneten, die Bundesregierung solle sich international und bilateral dafür stark machen, dass sich weitere Staaten dem IStGH anschließen und keine weiteren Staaten austreten. Insbesondere im Blick haben die Antragsteller hierbei die USA, Russland, China und Indien, die einen Beitritt zum Römischen Statut von 1998 bislang ablehnen. Zudem dringen die Koalitionsfraktionen auf eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung des Gerichtshofes - „insbesondere falls der IStGH vom VN-Sicherheitsrat mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der Konflikte in Syrien, im Irak und in Myanmar ermächtigt wird“.
Darüber hinaus müsse der Frage der Verfahrensdauer besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, heißt es im Antrag weiter. Die Bundesregierung solle auf eine Beschleunigung der Verfahren sowie die Einführung von Fristen für wesentliche „verfahrenslenkende und -beendende Entscheidungen“ hinwirken. Weitere Forderungen der Abgeordneten betreffen die Qualifizierung von Richtern für den Gerichtshof, die über „strafrechtliche- und -prozessuale Erfahrungen“ verfügen müssten, die Stärkung der Stellung des „Advisory Committees on the Nomination of Judges“ sowie Unterstützung für das „Network for investigation and prosecution of genocide, crimes against humanity and war crimes“.
Prüfen solle die Bundesregierung ferner zum einen, ob „es sinnvoll ist, jeweilige Ad-hoc-Gerichte zu etablieren, die Kriegsverbrechen in Syrien, Verbrechen durch den sogenannten Islamischen Staat in Irak und Verbrechen durch die, während und infolge der Vertreibung der Rohingya in Myanmar untersuchen.“ Erwogen werden solle zum anderen auch, „ob für die Verfolgung von Völkerstraftaten in Deutschland ein zentral zuständiges Oberlandesgericht sinnvoll sei. Außerdem dringen die Koalitionsfraktionen darauf, dass die Bundesregierung sich für das zügige Inkrafttreten des geplanten EU-Menschenrechts-Sanktionssystem einsetzt.
Als Begründung für ihren Vorstoß verweisen die Abgeordneten darauf, dass sich infolge einer wachsenden Zahl kriegerischer Auseinandersetzungen und innerstaatlichen Konflikten auch Völkerrechtsverbrechen wie Folter, Chemiewaffeneinsätze, Vergewaltigung, Mord und Völkermord mehrten. Die Verantwortlichen für derartige Straftaten würden in den “allerwenigsten Fällen zur Rechenschaft gezogen„. Straflosigkeit jedoch verwehre Opfern nicht nur “Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Rehabilitation„, so die Abgeordneten. Sie erschwere auch Frieden und Versöhnung und führe “im schlimmsten Fall„ zu weiteren Konflikten. “Die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und Straflosigkeit zu bekämpfen, ist daher ein wichtiger Teil menschenrechtspolitischen Handelns und Voraussetzung für nachhaltigen Frieden.„