Reform des ägyptischen NGO-Gesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Reform des ägyptischen Gesetzes zur Arbeit der Nichtregierungsorganisationen (NGO) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/23519) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23076). Danach greift das reformierte Gesetz „einige Kernforderungen der ägyptischen Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft auf, wie zum Beispiel die Abschaffung von Freiheitsstrafen und einiger administrativer Hürden bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Ausland“. Allerdings behalte es weitgehende staatliche Kontroll- und Eingriffsrechte bei und gebe einen sehr engen Rahmen für zivilgesellschaftliches Handeln vor, führt die Bundesregierung weiter aus. Eine abschließende Bewertung über die Anwendung des Gesetzes und die damit verbundenen Folgen für die ägyptische Zivilgesellschaft könne erst nach Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen durch die ägyptischen Behörden vorgenommen werden.