Bundeshilfen für nichtolympische Vereine und Verbände
Berlin: (hib/HAU) Der Bund gewährt auf Grundlage der „Richtlinie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Sportvereine, Unternehmen und Verbände im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb in der Bundesrepublik Deutschland zur Überbrückung von Einnahmeausfällen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19“ (Coronahilfen Profisport) Leistungen zur Abmilderung aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 erlittener finanzieller Einbußen bei Ticketeinnahmen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23402) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23034). Für die nichtolympischen Sportarten seien nach Maßgabe von Ziffer 4 der Richtlinie Sportvereine und Unternehmen antragsberechtigt, „die mit wenigstens einer Mannschaft einer 1., 2. oder 3. Liga im Bereich der nichtolympischen Individual- und Mannschaftssportarten angehören“. Das Gleiche gelte für Verbände, „die wenigstens eine Mannschaft im professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der nichtolympischen Individual- und Mannschaftssportarten haben oder regulär wenigstens einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der nichtolympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten“.
Die „Billigkeitsleistungen“ dienten damit auch im Bereich des nichtolympischen Sports ausschließlich dem teilweisen Ausgleich von Einnahmeausfällen aufgrund des pandemiebedingten Verbots größerer Veranstaltungen mit Zuschauern, schreibt die Regierung. Davon unabhängig fördere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes auf Grundlage der Richtlinien des BMI über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände - FR V) und des Konzepts „Förderung nichtolympischer Spitzensport 2020“ des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) den Spitzensport der nichtolympischen Verbände insbesondere in den Bereichen Jahresplanung, Leistungssportpersonal und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen im Inland. Diese Förderungen seien - wie auch im olympischen Bereich - unabhängig von den Auswirkungen der Pandemie im Jahr 2020 fortgeführt worden. In diesem Rahmen würden flexible Umplanungen von Trainingsmaßnahmen und Wettkämpfen sowie die Finanzierung notwendiger Stornierungskosten ermöglicht.