Verwaltungskosten in den Jobcentern
Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2019 betrug der Verstärkungsbedarf der Verwaltungskosten (Mehrbedarf) für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 668 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil von 13,6 Prozent am Soll-Ansatz des Titels für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23409) auf eine Kleine Anfrage (19/22939) der FDP-Fraktion. In den Jahren 2015 bis 2019 sei der Ansatz für die Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Mittel aus dem Ansatz für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit verstärkt worden. Dies schließe jedoch nicht aus, dass einzelne Jobcenter in einzelnen Jahren ihre Budgets gegenläufig verstärkt haben, schreibt die Regierung weiter.