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26.10.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 1138/2020

COVID-19-Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin

Berlin: (hib/ROL) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit 150 Millionen Euro in der Zeit vom 01.April 2020 bis 31.März 2021 das „Nationale Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin zu Covid-19“ (kurz: Netzwerk Universitätsmedizin - NUM). Das Ziel ist es, den Beitrag der deutschen Universitätsmedizin zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie zu bündeln und zu stärken. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22859).

In dem Vorhaben sollen die Maßnahmenpläne, Diagnostik- und Behandlungsstrategien der Universitätsklinika und weiterer Akteure des Gesundheitswesens systematisch zusammengeführt und mit dem Ziel ausgewertet werden, das Pandemiemanagement und die Patientenversorgung schnell zu verbessern. Des Weiteren sollen die Behandlungsdaten der Patientinnen und Patienten mit Covid-19 einheitlich erhoben und zusammengeführt werden. Damit sollen umfangreiche, standardisierte Datensets geschaffen sowie fundierte wissenschaftliche Analysen zu unterschiedlichen Fragestellungen ermöglicht werden.

Die Arbeiten des Netzwerks Universitätsmedizin werden durch eine Nationale Task Force begleitet, schreibt die Bundesregierung. Diese diene als Steuerungsgremium des Netzwerks der inhaltlichen Abstimmung zwischen Universitätsmedizin und Politik. Sie unterstütze das Netzwerk dabei, die Ausrichtung der Forschung an die sich weiterentwickelnde Situation in der Pandemie anzupassen. Auch befasse sich das Gremium mit der Einbeziehung verschiedener anderer Netzwerke und Institutionen. Die Mitglieder der Nationalen Task Force seien persönlich benannt worden und nicht als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Einrichtungen beziehungsweise ihrer Länder oder der Länder allgemein.

Die Koordinierung des Netzwerks liege bei der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Die Projektleitung in der Charité übernehme hierbei die Aufgabe des Erstzuwendungsempfängers, der die Fördermittel an die beteiligten Universitätsklinika weiterleitet.

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