Angaben zu asylbezogenen Haushaltsbelastungen
Berlin: (hib/STO) Um Informationen zu asyl- und flüchtlingsbezogenen Belastungen im Bundeshaushalt geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/23448) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23043). Danach stellt die Bundesregierung in verschiedenen Formaten regelmäßig entsprechende Angaben bereit, etwa im Rahmen „diverser parlamentarischer Anfragen“.
Auch werden den Angaben zufolge im Finanzplan des Bundes flüchtlingsbezogene Belastungen des Bundeshaushalts „differenziert nach Fluchtursachenbekämpfung, Asylverfahren, Integrationsleistungen, Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren und flüchtlingsbezogener Entlastung von Ländern und Kommunen“ dargestellt. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie entsprechend der Berichtsanforderung des Bundestages zum Stichtag 31. Mai seit 2016 umfassend über die Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings- und Integrationskosten sowie der Mittelverwendung durch die Länder informiere.