Streit um Zusatzkosten durch Zensus-Verschiebung
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/23566) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ (19/22848) vor. Dem Gesetzentwurf zufolge soll der bislang für das kommende Jahr geplante Zensus auf das Folgejahr verschoben werden. Wie die Bundesregierung in der Vorlage darlegt, haben sich mit der Corona-Krise auch bei der Aufgabenerfüllung der Verwaltung erhebliche Einschränkungen ergeben, weshalb eine planmäßige Durchführung des Zensus im Mai 2021 nicht mehr sichergestellt werden könne.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem eine Beteiligung des Bundes an den Verschiebungskosten der Länder in Höhe von 36 Prozent. Er verweist darauf, dass die Länder zur Ausführung des Zensus 2021 Gesamtkosten von rund 826,3 Millionen Euro geltend gemacht hätten. Der Bund habe sich im Rahmen des Gesetzes „zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021“ mit 300 Millionen Euro beziehungsweise 36 Prozent der Gesamtkosten der Länder beteiligt. Durch die Verschiebung des Zensus auf 2022 entstünden den Ländern nach derzeitigem Stand zusätzliche Kosten in Höhe von 87,6 Millionen Euro. Es sei folgerichtig, dass sich der Bund auch an diesen Zusatzkosten der Länder mit 36 Prozent beziehungsweise 32 Millionen Euro beteiligt. „Deshalb sollte der bisherige Betrag um den entsprechenden Anteil an den Verschiebungskosten der Länder aufgestockt werden“, heißt es in der Vorlage weiter.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine „über die bereits vereinbarten 300 Millionen Euro hinausgehende Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder für den Zensus ab“. Sie argumentiert unter anderem, dass der Bund die Länder mit der Festbetragszuweisung in Höhe von 300 Millionen beträchtlich entlaste. Eine Nachschusspflicht oder anteilige Finanzierungszusage des Bundes für alle Zensuskosten der Länder sei hiermit allerdings nicht verbunden. Auch hätten sich Bund und Länder vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gemeinsam darauf verständigt, den Zensus zu verschieben. „Dies war nicht zuletzt ein Wunsch der Länder“, heißt es in der Gegenäußerung weiter. Zu berücksichtigen sei in diesem Kontext, dass auch dem Bund durch die Verschiebung des Zensus Zusatzkosten entstünden, die mit rund 142 Millionen Euro deutlich höher ausfielen als bei den Ländern mit rund 87,6 Millionen Euro. Insofern trage der Bund „bereits einen Großteil der Kosten der Verschiebung des Zensus“.