FDP erkundigt sich nach Problemen des Bauvertragsrechts
Berlin: (hib/MWO) Das aktuelle Baurecht hat nach Auffassung der FDP-Fraktion auch nach der letzten Reform des Bauvertragsrechts Verbesserungsbedarf. In einer Kleinen Anfrage (19/23383) will die Fraktion unter anderem wissen, inwieweit sich die Bundesregierung bereits mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht auseinandergesetzt hat und welche Vor- und Nachteile sie in dem Vorschlag der Arbeitsgruppe sieht, die Insolvenzabsicherung des Bestellers durch ein eingeschränktes Recht des Unternehmers auf Abschlagszahlungen zu erreichen. Die Fragesteller verweisen auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, bei Verträgen mit Bauträgern den Erwerber besser vor einer Insolvenz des Bauträgers absichern sowie die Abnahme von nacheinander erworbenen Teilen einer Wohnungseigentumsanlage vereinfachen zu wollen. Zu diesen beiden Punkten habe die „Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht“ am 19. Juni 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt.