Frühwarnsysteme in der Wirtschaft
Berlin: (hib/MWO) Warum der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Fortentwicklung des Insolvenzrechts nicht näher auf die EU-Richtlinie zu Frühwarnsystemen in der Wirtschaft eingeht, will die FDP-Fraktion von der Bundesregierung wissen. Wie sie in ihrer Kleinen Anfrage (19/23382) schreibt, enthält der Entwurf zwar den Terminus Frühwarnung, jedoch sei eine Ausgestaltung einer solchen Frühwarnung bislang nicht erfolgt, und weitere Anhaltspunkte der konkreten Umsetzung seien nicht erkennbar. Darüber hinaus bleibe die Frage ungeklärt, welche Daten von Unternehmen eingegeben werden müssen, damit Entwicklungen, die den Bestand der Gesellschaft gefährden könnten, rechtzeitig erkannt werden. Da die Umsetzung zeitlich bis Mitte 2021 begrenzt sei, laufe den Unternehmen bereits jetzt die Zeit davon.