Weiterhin Reisebeschränkungen in Myanmar
Berlin: (hib/AHE) Die Warnung des Auswärtigen Amts vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar ist am 1. Oktober 2020 aufgehoben worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23233) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (19/22335). Gleichwohl rät die Bundesregierung aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar ab.
„Die Einreise nach Myanmar ist derzeit grundsätzlich nur myanmarischen Staatsangehörigen gestattet“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Einreisevisa würden nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Für alle Einreisenden gelte eine mindestens zweiwöchige Quarantänepflicht in vorgeschriebenen Einrichtungen. Zudem müsse ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein dürfe. Darüber hinaus sei der internationale kommerzielle Luftverkehr nach Myanmar bis mindestens Ende Oktober 2020 eingestellt. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge seien entweder vollständig geschlossen, oder der Grenzübertritt sei nur für Staatsangehörige der jeweiligen Grenzstaaten möglich. Touristische Reisen im Land seien derzeit nicht möglich.